Wem gehört nun die Handykarte? Falsche Angaben bei der Datenerfassung
02. März 2010 Feedback schreibenWenn man einen Mobilfunkvertrag abschließt oder eine Prepaidkarte kauft, muss man sich normalerweise ausweisen, denn die Handykarte muss auf den Nutzer registriert werden. Dies ist auch durch das Gesetz geregelt, denn wenn jemand eine Handykarte kauft, müssen die Daten des Verbrauchers erfasst werden, meist geschieht das auch durch die Erfassung der Personalausweisnummer. Doch seit es immer mehr Anbieter auf dem Markt gibt und die Preise immer weiter unterboten werden, scheint diese Regelung in Vergessenheit geraten zu sein. Denn besonders bei Discountern als Mobilfunkanbieter kommt es immer häufiger dazu, dass keine Datenabgleichung erfolgt, da diese für das Unternehmen meist zu teuer und aufwendig ist. So kommt es dazu, dass sich jeder eine Prepaidkarte kaufen kann, ohne dass seine Daten beim Kauf erfasst und vor allem überprüft werden.
Die erworbene Karte muss man lediglich im Internet freischalten und dort seine Daten angeben, jedoch werden diese nicht überprüft und man kann Karten auf jede beliebige Person anmelden. Es gab sogar einen Fall, bei dem eine Handykarte auf das eigene Haustier oder den verstorbenen Sänger Michael Jackson angemeldet wurde. Nicht so schlimm, wie die Tatsache, dass man die Handykarte auf ein Tier anmelden kann, ist vielmehr die Sorge, dass man eine Karte auf jede Person anmelden kann, der man beispielsweise schaden möchte. Im Zusammenhang mit Straftaten werden sehr oft Mobilfunkdaten überprüft, sind diese nicht korrekt, da bei der Anmeldung falsche Angaben gemacht werden, kann es dazu kommen, dass ein Verbrechen nie aufgedeckt wird.
Eine Lösung für dieses Problem wäre die Abschaffung der generellen Datenüberprüfung, denn so kann es auch keine falschen Daten mehr geben, die Ermittlungen nur erschweren.
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